Sehtest und Führerscheingutachten

Wer benötigt überhaupt ein Führerscheingutachten?
Um einen LKW-Führerschein (Klasse: C, CE, C1, C1E), einen Busführerschein (Klasse D, DE, D1, D1E) oder auch um die Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) zu erhalten, ist in Deutschland laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) das Erstellen eines Führerscheingutachtens durch einen Augenarzt erforderlich.

Für einen PKW- und Motorradführerschein reicht ein normaler Sehtest.

Sollte ein Auge allerdings weniger als 0.7 Sehleistung aufweisen, so wird auch für den Motorrad- und Kfz-Führerschein (A, B, BE) ein augenärztliches Gutachten verlangt.

Fahrer von LKW (ab 3,5 Tonnen Nutzlast) müssen ab einem Lebensalter von 50 Jahren ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern lassen. Für diese Verlängerung ist neben einer Verkehrstauglichkeitsbescheinigung des Hausarztes auch ein Führerscheingutachten vom Augenarzt notwendig.

Was wird bei einem Führerscheingutachten geprüft?
Der Augenarzt untersucht die Augen und deren Sehfähigkeit. Dafür orientiert er sich an den Vorgaben des Gesetzgebers, der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Es gilt zu prüfen:

  • Sehschärfe
  • Sehvermögen bei Dämmerung und die Blendempfindlichkeit
  • Gesichtsfeld
  • Farbensehen
  • Räumliches Sehen

Zusätzlich wird auf Augenerkrankungen und mögliches Schielen untersucht.

Zu diesen Punkten eine kurze Erläuterung:

Sehschärfe
Die Sehschärfe eines Auges ist definiert als Fähigkeit des Auges, auch kleine Dinge noch scharf zu sehen. Je geringer die Sehschärfe, desto später wird ein Gegenstand wahrgenommen. Eine gute Sehschärfe ist z.B. unabdingbar, um die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer beim Überholen oder Abbiegen richtig und zeitnah einzuschätzen. Mittels standardisierter Sehtafeln wird der Augenarzt die Sehschärfe ermitteln. Ein Wert von 1,0 oder 100 % bedeutet, dass die Sehschärfe nicht eingeschränkt ist.

Sehvermögen bei Dämmerung und Blendempfindlichkeit
Eine normale Sehschärfe eines Menschen bei Tag impliziert nicht zwingend eine gute Sehschärfe bei Nacht. So verschlechtert sich z.B. das Sehvermögen bei Dämmerung und die Blendempfindlichkeit mit zunehmendem Alter.

Gesichtsfeld
Das Gesichtsfeld ist der gesamte Bereich, den man bei ruhig gehaltenem Kopf mit dem Auge noch wahrnimmt, wenn man einen zentralen Punkt fixiert. Mittels einer computergesteuerten Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) ermittelt der Augenarzt das Gesichtsfeld des Patienten.

Farbensehen
Probleme im Straßenverkehr können Patienten mit einer Rotschwäche oder Rotblindheit bekommen. Bei schlechter Sicht, z.B. bedingt durch Nebel kann hier das Erkennen der roten Rücklichter schwierig werden. Eine Grünschwäche oder Grünblindheit hat auf die Teilnahme am Straßenverkehr keinen Einfluss. Der Augenarzt prüft das Farbensehen mit sogenannten Ishihara-Farbtafeln.

Räumliches Sehen
Sollte das Zusammenspiel beider Augen derart gestört sein, dass der Patient schielt und hierdurch z.B. Entfernungen nicht mehr richtig einschätzen kann, so verbietet sich natürlich das Führen eines KFZ.

Sehtest und Führerscheingutachten

Wer benötigt überhaupt ein Führerscheingutachten?
Um einen LKW-Führerschein (Klasse: C, CE, C1, C1E), einen Busführerschein (Klasse D, DE, D1, D1E) oder auch um die Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) zu erhalten, ist in Deutschland laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) das Erstellen eines Führerscheingutachtens durch einen Augenarzt erforderlich.

Für einen PKW- und Motorradführerschein reicht ein normaler Sehtest.

Sollte ein Auge allerdings weniger als 0.7 Sehleistung aufweisen, so wird auch für den Motorrad- und Kfz-Führerschein (A, B, BE) ein augenärztliches Gutachten verlangt.

Fahrer von LKW (ab 3,5 Tonnen Nutzlast) müssen ab einem Lebensalter von 50 Jahren ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern lassen. Für diese Verlängerung ist neben einer Verkehrstauglichkeitsbescheinigung des Hausarztes auch ein Führerscheingutachten vom Augenarzt notwendig.

Was wird bei einem Führerscheingutachten geprüft?
Der Augenarzt untersucht die Augen und deren Sehfähigkeit. Dafür orientiert er sich an den Vorgaben des Gesetzgebers, der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Es gilt zu prüfen:

  • Sehschärfe
  • Sehvermögen bei Dämmerung und die Blendempfindlichkeit
  • Gesichtsfeld
  • Farbensehen
  • Räumliches Sehen

Zusätzlich wird auf Augenerkrankungen und mögliches Schielen untersucht.

Zu diesen Punkten eine kurze Erläuterung:

Sehschärfe
Die Sehschärfe eines Auges ist definiert als Fähigkeit des Auges, auch kleine Dinge noch scharf zu sehen. Je geringer die Sehschärfe, desto später wird ein Gegenstand wahrgenommen. Eine gute Sehschärfe ist z.B. unabdingbar, um die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer beim Überholen oder Abbiegen richtig und zeitnah einzuschätzen. Mittels standardisierter Sehtafeln wird der Augenarzt die Sehschärfe ermitteln. Ein Wert von 1,0 oder 100 % bedeutet, dass die Sehschärfe nicht eingeschränkt ist.

Sehvermögen bei Dämmerung und Blendempfindlichkeit
Eine normale Sehschärfe eines Menschen bei Tag impliziert nicht zwingend eine gute Sehschärfe bei Nacht. So verschlechtert sich z.B. das Sehvermögen bei Dämmerung und die Blendempfindlichkeit mit zunehmendem Alter.

Gesichtsfeld
Das Gesichtsfeld ist der gesamte Bereich, den man bei ruhig gehaltenem Kopf mit dem Auge noch wahrnimmt, wenn man einen zentralen Punkt fixiert. Mittels einer computergesteuerten Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) ermittelt der Augenarzt das Gesichtsfeld des Patienten.

Farbensehen
Probleme im Straßenverkehr können Patienten mit einer Rotschwäche oder Rotblindheit bekommen. Bei schlechter Sicht, z.B. bedingt durch Nebel kann hier das Erkennen der roten Rücklichter schwierig werden. Eine Grünschwäche oder Grünblindheit hat auf die Teilnahme am Straßenverkehr keinen Einfluss. Der Augenarzt prüft das Farbensehen mit sogenannten Ishihara-Farbtafeln.

Räumliches Sehen
Sollte das Zusammenspiel beider Augen derart gestört sein, dass der Patient schielt und hierdurch z.B. Entfernungen nicht mehr richtig einschätzen kann, so verbietet sich natürlich das Führen eines KFZ.